Das Recht auf Gemeingebrauch auch auf privaten Grundstücken oder gepachteten Seeufern gilt auf der Fläche vom höchsten regelmäßigen Wasserstand bis zum aktuellen Wasserstand; der ist im Sommer üblicherweise niedriger als im Frühjahr und lässt ein Stückchen Ufer frei, wo jede und jeder rechtlich gesehen sein Handtuch ausbreiten, sich sonnen, picknicken und baden gehen kann. Das bestätigt etwa der Wiener Rechtsanwalt Wolfram Proksch – und rechnet mit einigem Potenzial für Rechtsstreit, wenn der Streifen durch klimabedingte Hochwässer und Trockenphasen immer größer wird: “Diese Streitigkeiten werden wir sehen”, sagt Proksch. Er hat auch ein gewisses Verständnis für Grant von Pächtern über den Gemeingebrauch: “Bin ich der einzige Depp, der dafür zahlen muss und vielleicht noch den Dreck wegräumen muss? So ein Verfahren wäre sicher interessant.”